Parodontal-Therapie

Nach einer Professionellen Zahnreinigung erfolgt im Regelfall eine minimal-invasive »Geschlossene Parodontaltherapie«.

Durch diese einleitende Therapie werden aber bei Taschentiefen von mehr als 6mm leider nur ca. 60% des subgingivalen Keimspektrums reduziert.

 

Man muß deshalb das Erfolgsergebnis  nach 3 Monaten durch eine Reevaluation überprüfen.

 

Bei gravierender Parodontitis und ausgedehnten Knochenrezessionen (Attachmentverlust) des Zahnbettes muß dann sehr oft eine »Offene Therapie« folgen.

 

Bei diesen Formen der Therapie handelt es sich aber lediglich um eine Reparation, also eine Behebung der Entzündung. Das entzündete Zahnfleisch legt sich lediglich über die Länge der Taschentiefe mehr oder weniger fest an den gereinigten Zahn an. Hierdurch wird das Fortschreiten der Erkrankung so lange aufgehalten, bis wieder neue Belege für eine Entzündung im Zahnfleischsulkus sorgen. Dies ist dann zwangsläufig der Fall, wenn nicht in dreimontigen Abständen eine Professionelle Zahnreinigung durchgeführt wird.

 

Ignoriert der Patient diese Notwendigkeit ist die Behandlung gescheitert und die Erkrankung schreitet weiter voran.

 

Die vorgenannten Therapien sind nur zum Teil Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Gerade die notwendige Professionelle Zahnreinigung und die unbedingt notwendige Reevaluation sind keine Kassenleistung. Auch eine anschließend notwenige Offene Therapie kann nur gegen große Schwierigkeiten mit Gutachterverfahren gegen die Krankenkassen als Kassenleistung durchsetzbar.

Übrigens handelt es sich bei den geschilderten Formen der Parodontaltherapie nicht um eine Maßnahme, die eine Regeneration des geschädigten Zahnhalteapparates bewirkt.

 

Eine Regeneration, also die Erneuerung des verloren gegangenen Zahnhalteapparates und des Knochen ist nur durch spezielle Regenerative und Biologische Therapien möglich, die rein privat zu zahlen sind.